Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Seit Jahren kämpfen Menschen mit Behinderung darum, dass die persönliche Assistenz auch bei Krankenhausaufenthalten bezahlt wird. Für manche werden die Hürden der Kostenübernahme so hoch, dass sie notwendige Behandlungen verschieben oder gar nicht wahrnehmen.
Vor wenigen Tagen hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Assistenz bzw. Unterstützung behinderter Menschen in Krankenhäusern befasst.
Corinna Rüffer (B90/Grüne) trat als Vertreterin des Petitionsausschusses mit einer ergänzenden Berichterstattung vor den Deutschen Bundestag und schilderte die Hürden beim Assistenzbedarf im Krankenhaus.
Hier geht es zum Video des Berichts von Corinna Rüffer auf youtube:
Der Ausschuss setzt sich deutlich für eine Klarstellung ein, wer im Falle eines Krankenhausaufenthaltes von Menschen mit Behinderung die Kosten für eine professionelle Krankenhausbegleitung übernimmt.
Der Petitionsausschuss gibt eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, das höchstmögliche Votum „zur Berücksichtigung“:
In dem vorliegenden Fall einer Petentin sei plausibel dargelegt worden, dass der bewilligte Assistenzbedarf während eines Krankenhausaufenthaltes fortbesteht und durch eine vertraute Begleitperson gedeckt werden muss.
Es sei „unpräzise geregelt“, wie die Kosten, die der Wohneinrichtung der Petentin durch die notwendige Begleitung entstehen, erstattet werden können, kritisieren die Mitglieder des Petitionsausschusses.
Im Zuge der Leistungsbewilligung müsse deutlich zwischen Pflege und Assistenz im Krankenhaus differenziert werden. Die sei bislang „nicht immer im gebotenen Maß erfolgt“, formuliert der Petitionsausschuss in der Beschlussempfehlung.
Damit teilen seine Mitglieder die Auffassung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Weitergewährung von Assistenzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt müsse daher in der Bewilligungspraxis der Leistungsträger verlässlich verankert werden, „sei es durch eine entsprechende Auslegung des derzeitigen Leistungskatalogs oder aber durch eine ausdrückliche Ergänzung desselben“, schreibt der Petitionsausschuss dem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag zufolge.