Der Sprecherinnenrat

Das Plenum wählt alle 2 Jahre den Sprecherinnenrat.
Dieser setzt sich aus mindestens 3 und maximal 5 ehrenamtlichen Sprecherinnen zusammen.
Zudem können 2 Stellvertreterinnen gewählt werden, welche die Sprecherinnen zum Beispiel im Krankheitsfall vertreten.

Die  Aufgaben der Sprecherinnen:

  • sie übernehmen die Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerks
  • sie leiten verschiedene Arbeitskreise oder Gesprächsgruppen
  • sie vertreten das Netzwerk in einigen Gremien
  • sie übernehmen Aufgaben bei der Entwicklung und Durchführung der Veranstaltungen des Netzwerks
  • sie unterstützen die Projekte der Netzwerkfrauen

Dafür arbeiten sie eng mit dem Netzwerkbüro zusammen.
Dem Plenum gegenüber haben sie eine Berichtspflicht.

 

Ihre Aufgaben sind im Leitfaden für Sprecherinnen genau beschrieben.