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Das Plenum wählt alle 2 Jahre den Sprecherinnenrat.
Dieser setzt sich aus mindestens 3 und maximal 5 ehrenamtlichen Sprecherinnen zusammen.
Zudem können 2 Stellvertreterinnen gewählt werden, welche die Sprecherinnen zum Beispiel im Krankheitsfall vertreten.
Die Aufgaben der Sprecherinnen:
Dafür arbeiten sie eng mit dem Netzwerkbüro zusammen.
Dem Plenum gegenüber haben sie eine Berichtspflicht.
Ihre Aufgaben sind im Leitfaden für Sprecherinnen genau beschrieben.