Wochenrückblick zum 25.8.2023.

Themen: Flyer in einfacher Sprache zu Angeboten gegen Gewalt / Überarbeitung unserer Homepage

Immer freitags berichten die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle hier in aller Kürze, womit sie sich in der vergangenen Woche beschäftigt haben.

Flyer in einfacher Sprache zu Angeboten gegen Gewalt

Auch diese Woche ging es eher ruhig zu, vor allem was Termine im Kalender angeht.
Was bei der aktuellen Hitze auch ganz gut ist 😉

Aber am Mittwochnachmittag traf sich erneut eine Unterarbeitsgruppe des Facharbeitskreises „Frauen“ des Münchner Behindertenbeirats zu einem digitalen Arbeitstreffen.
Diese Arbeitsgruppe hat 2021 die Broschüre „Angebote für Mädchen* und Frauen* mit Behinderungen im Bereich Prävention und Intervention bei Gewalt“ veröffentlicht.
Die Zielgruppe der Broschüre sind Fachkräfte.

Nun entwickelt die Arbeitsgruppe Handreichungen in einfacher Sprache direkt für Mädchen* und Frauen* mit Behinderungen.
Am Ende soll es 2 Flyer / Postkarten geben, die vermutlich in den kommenden Monaten gedruckt werden können.

Die Nutzung des Medio·Punktes

Solche Gemeinschaftsprojekte sind immer sehr spannend und lehrreich.
So haben wir uns am Mittwoch etwa über die feinen Unterschiede bei verschiedenen „Denkschulen“ der Leichten Sprache ausgetauscht.
Denn wir wollen natürlich möglichst barrierefreie Infomaterialien entwickeln.
Daher haben wir uns für die Benutzung des Medio·Punktes statt des Binde-Striches entschieden,
um lange Wörter besser lesbar zu machen.

Der Verbund Leichte Sprache Braunschweig erklärt den Medio·Punkt leicht verständlich hier zum Nachlesen in einem PDF.

„Beeinträchtigung“ oder“ Behinderung“?

Außerdem kam eine Diskussion auf, ob Frauen* mit Behinderungen die Bezeichnung „mit Beeinträchtigungen“ bevorzugen.
Wissenschaftlich betrachtet kann man den Unterschied zwischen einer „Behinderung“ und einer „Beeinträchtigung“ kann so zusammenfassen:

Eine „Beeinträchtigung“ meint körperliche Aspekte der Behinderung. Eine Beeinträchtigung kann also zum Beispiel ein fehlendes Bein, eine chronische Krankheit, die eingeschränkte Hör- oder Sehraft oder Ähnliches sein.

Den Begriff „Behinderung“ definiert die UN-Behindertenrechtskonvention so:
Es gelten diejenigen Menschen als behindert, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (UN 2006, Artikel 1)“
Hier kommt also noch die soziale und gesellschaftliche Komponente mit ins Spiel.

Aber das alleine sagt natürlich nicht aus, welchen Begriff Menschen mit Behinderungen / Beeinträchtigungen selbst wann bevorzugen.
Da gibt es auch sicher ganz unterschiedliche Meinungen!
Denn Sprache ist lebendig und wird von denen geprägt, die sie benutzen.

Wir finden den Begriff der Behinderung im Sinne der UN-BRK wichtig und hilfreich, wenn es darum geht, Barrieren abzubauen und für mehr Inklusion zu sorgen.
Aber uns interessieren auch die Gedanken unserer Leser:innen dazu und freuen uns über Kommentare!

Überarbeitung unserer Homepage

Nicht nur Sprache sondern auch unsere Homepage ist „etwas Lebendiges“:
Es gibt eigentlich immer etwas zu ergänzen, zu aktualisieren, zu verbessern oder wieder etwas „aufzuräumen“.

Gerade in den vergangenen Monaten hat sich unsere Arbeit im Netzwerkbüro stark verändert:
Zwei wichtige Mitarbeiterinnen haben uns verlassen und so haben sich auch unsere Aufgaben und Angebote verändert.
Daher planen wir gerade gemeinsam, wie wir das alles gut und übersichtlich auf unserer Homepage darstellen können.

Die Hitze kriegt uns also nicht klein – aber wir freuen uns auf ein Wochenende mit diversen Erfrischungen!

Selbiges wünschen wir auch unseren Leser:innen.

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