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Die Netzwerkfrauen-Bayern teilen gerne hilfreiche Informationen wie etwa hier die Grundlagen zum Landespflegegeld.
Wir sind jedoch nicht die Behörde, die die Gelder bewilligt oder genauere Einblicke in die Antragsstellung und Antragsbearbeitung hat.
Für Fragen, die dieser Artikel und auch wir Netzwerkfrauen nicht beantworten können, verweisen wir daher auf www.landespflegegeld.bayern.de.
Dort finden Sie Häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Landespflegegeld.
Im Impressum der eben genannten Seite, die vom Bayerischen Landesamt für Pflege betrieben wird, finden Sie außerdem ganz oben eine Kontakt-E-mail und Telefonnummer für weitere Fragen zum Thema.
Landespflegegelder sind dazu gedacht, Menschen unabhängig vom Einkommen zu unterstützen.
Mit dem Bayerischen Landespflegegeld setzt endlich auch Bayern ein deutlich sichtbares Zeichen der Anerkennung. Man kann damit zum Beispiel den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen, die sich jeden Tag kümmern. Das können pflegende Angehörige genauso sein wie Freunde, Helferinnen und Helfer.
Das Landespflegegeld in Bayern bekommt man ab diesem Jahr 1x jährlich, in Höhe von 1000,- €.
Man bekommt das Geld in Bayern zusätzlich und es wird nicht von anderen Leistungen (wie z.B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, ALG 2) abgezogen.
Das Bayerische Landespflegegeld ist auch nicht steuerpflichtig.
Das Bayerische Landespflegegeld ist unabhängig von der Wohnform. (Es ist also egal, ob pflegebedürftige Menschen von ihren Angehörigen, Pflegepersonal oder Assistenten zu Hause versorgt werden oder im Pflegeheim untergebracht sind.)
Man sollte aber unbedingt das Amt, von dem man Leistungen erhält, über diese 1000 € informieren, da Einkommen immer zu melden ist.
Jeder pflegebedürftige Mensch
Man muss dafür nur einen Antrag stellen, der relativ einfach ist.
Dazu braucht man ein Formular (siehe Punkt Antrag).
Den Antrag muss man nur einmal stellen und nicht jedes Jahr erneut.
Der Antrag läuft automatisch weiter und das Bayerische Landespflegegeld wird in den folgenden Jahren automatisch überwiesen.
Falls man in ein anderes Bundesland ziehen sollte, sich der Pflegegrad von 2 auf 1 (oder weniger) oder der Antragsteller/in verstirbt ist man zur Meldung verpflichtet. (Aber das kennt man von anderen Leistungsbezügen.)
Man braucht nicht abzurechnen, also nicht nachzuweisen was man mit dem Geld macht! Es wird den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung gestellt. Es findet keine Überprüfung statt, auch nicht nach einem Jahr.
Den Antrag auf das Landespflegegeld sollte man so schnell wie möglich, am besten schon jetzt stellen. Spätestens jedoch bis 31.12.2018.
(=Antragsfrist für das laufende Pflegegeldjahr 2018.)
Je früher der Antrag eingereicht wird, desto besser, da jeder Antrag seine Bearbeitungszeit braucht.
Wenn man den Antrag erst nach dem 31.12.2018 abgibt bekommt man für das Jahr 2018 kein Landespflegegeld, aber natürlich dann für die Folgejahre, also 2019, 2020 usw.
Die Auszahlung des Landespflegegeldes in Höhe von 1000 € beginnt im September 2018, auf das Konto des Antragstellers. Das bedeutet, dass es durchaus sein kann, dass man das Geld erst später bekommt.
Ich empfehle, wenn bis Mitte September (vorausgesetzt der Antrag wurde vorab gestellt) kein Geld auf dem entsprechenden Konto eingetroffen ist, nachzufragen. Wenn möglich sollte man das schriftlich tun.
Man bekommt einen Bescheid. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kann das jedoch dauern.
Wichtig: Das Geld bekommt man auf einmal und nicht monatlich.
Ganz unbürokratisch, per Post, an folgende Adresse:
Landespflegegeldstelle
81050 München
(Anträge per E-Mail oder Fax sind nicht möglich!)
Das Formular und folgende Nachweise (sind beizulegen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Landespflegegeld. Bitte senden Sie
mir die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen zu.
(dieses Beispielschreiben ist hier als Word-Dokument hinterlegt)
–> Daraufhin bekommt man ein einseitiges Formular mit Faltblatt.
Das Formular herunterladen, unter folgendem Link
http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf#page=1&zoom=auto,-17,842
https://formularserverbp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/Landespflegegeld_F5/index
….. und ab die Post!
ACHTUNG:
UNVOLLSTÄNDIGE oder FEHLERHAFT AUSGEFÜLLTE ANTRÄGE WERDEN EINFACH KOMMENTARLOS ZURÜCK GESCHICKT!
Es gibt einen Thread in unserem Forum zum Thema. Hier könnt Ihr Fragen stellen und die neuesten Entwicklungen zum Landespflegegeld Bayern diskutieren.
Weitere Informationen und Quellenangaben:
http://www.landespflegegeld.bayern.de
http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp
http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf
http://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf
Für Fragen stehe ich gerne unter: susie.kempa@netzwerkfrauen-bayern.de zur Verfügung.