Wochenrückblick vom 19.3.2021

Gedanken und Neues zum Thema vorgeburtlichen Diagnostik und Fortpflanzungsmedizin / Web-Seminar zum Thema: „COVID-19-Impfung“ / Interview für Forschungsarbeit zum Thema Gewaltschutz  / Austausch mit Katrin Bittl: Malwochenende und mehr

 

Unter der Rubrik „Wochenrückblick“ berichten wir freitags in aller Kürze über die wichtigsten Themen,
mit denen sich die Mitarbeiterinnen des Netzwerkbüros beschäftigt haben.

Gedanken und Neues zum Thema vorgeburtliche Diagnostik und Fortpflanzungsmedizin

Diese Woche beschäftigten wir uns viel mit Fortpflanzungsmedizin und den verschiedenen Diagnostikverfahren vor der Geburt oder gar vor der Einpflanzung einer befruchteten Eizelle:

Fachgespräch zum Thema Fortpflanzungsmedizin

Am Montag hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingeladen zu einem Fachgespräch zum Thema Fortpflanzungsmedizin.
Unsere Referentin Ummahan Gräsle, stellvertretendes Mitglied der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik, nahm für uns an diesem Fachaustausch teil.
Gemeinsam mit anderen Expert:innen aus der Medizin, der Bio- und Medizintechnik, der Rechtswissenschaft und der Theologie diskutierte sie hier über aktuelle Entwicklungen, Forschungsansätze und ethische Fragestellungen.

Frau Gräsle berichtet:

„Zusammenfassend machten die Teilnehmer:innen die Forderung nach einer Überarbeitung des Embryonenschutzgesetzes deutlich.
Ein weiterer wichtiger Konsens war, die Möglichkeit der Eizellspende im Gesetz zu verankern.

Besonders kontrovers diskutiert wurde die unklare Formulierung im Embryonenschutzgesetz, was genau unter einer „schwerwiegende Erbkrankheit“ zu verstehen sei.“

Sondersitzung der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

Diese unklare Definition des Begriffs „schwerwiegende Erbkrankheit“ macht auch den Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik (kurz: PID) ihre Entscheidungen schwer.
Somit müssen diese Fragen dann oft auf dem langwierigen Rechtsweg geklärt werden.
Im Januar 2016 hatte eine Frau einen Antrag auf PID eingereicht, den die damals noch sehr neu gegründete Bayerische Ethikkommission nach langwieriger Beratung abgelehnt hatte.
Denn aus Sicht und Verständnis des Fachgremiums lag in diesem Fall eben kein „erhöhtes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit im Sinne des Embryonenschutzgesetzes“ vor.
Die Antragstellerin hatten gegen diese Entscheidung geklagt.
Diese Klage hatte das Bayerische Verwaltungsgericht München zunächst mit einem Urteil vom 10. Mai 2017 abgewiesen.
Die Antragstellerin beschritt weiter den Rechtsweg und ging in Berufung.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte diese Berufung am 14. März 2019 zurückgewiesen.
Die Klägerin blieb hartnäckig und brachte ihre Klage so vor das Bundesverwaltungsgericht.
Dieses verkündete am 5. November 2020 sein Urteil:

„Die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom
14. März 2019 und des Bayerischen Verwaltungsgerichts
München vom 10. Mai 2017 werden geändert.
Der Bescheid der Bayerischen Ethikkommission für
Präimplantationsdiagnostik vom 14. März 2016 wird auf-
gehoben.“

Während also die Gerichte hier in einem jahrelangen Prozess um Klarheit gerungen haben mussten einige ähnlich geartete Anträge zurückgestellt werden:
Die Bayerische Ethikkommission für PID musste für seine weiteren Entscheidungen das finale Urteil abwarten.

In einer Sondersitzung am Dienstagnachmittag wurden nun das Gerichtsurteil und seine Auswirkungen auf künftige Entscheidungen besprochen und über diese zurückgestellten Anträge entschieden.
Dunja Robin, Mitglied der Bayerischen Ethikkommission für PID, berichtet:

„Wir haben uns für diese Arbeit viel Zeit genommen und erneut jeden Fall als Einzelfalls ausgiebig diskutiert.
Uns allen ist sehr bewusst, dass sich Paare, die auf unsere Entscheidung warten, in einer emotional sehr schwierigen Situation befinden.
Da ist jeder Tag des Wartens gefühlt ‚einer zu viel‘.
Und hier waren nun die Wartezeiten besonders lang, weil wir selbst auf das Gerichtsurteil warten mussten.

Dieses Urteil wird uns unsere Entscheidungsfindung in Zukunft oft leichter machen.
Trotzdem sind natürlich viele Fragen noch längst nicht ‚endgültig geklärt‘.
Vieles muss noch genauer definiert und reguliert werden.
Also nicht von Seiten unseres Gremiums aus, sondern per Gesetz, eben beispielsweise im Embryonenschutzgesetz.
Außerdem muss sich nicht nur die Ethikkommission, sondern unsere Gesellschaft weiter Gedanken darüber machen, was im Bezug auf die PID ‚fair‘ und ‚gerecht‘ ist.
Ein Beispiel, das in dieser Sitzung erneut thematisiert wurde: 
Ist es fair und gerecht, dass eigentlich nur Paare überhaupt die Möglichkeit zur PID haben, wenn sie sich diese finanziell leisten können? 
Es geht hier ja nicht um eine Urlaubsreise oder ein neues Auto, sondern um ein neu entstehendes Leben…
Darüber können nicht wir als Kommissionsmitglieder entscheiden.
Wir können nur Entscheidungen fällen im Rahmen dessen, was die entsprechenden Gesetze uns vorgeben.“ 

Web-Seminar zum Thema: „COVID-19-Impfung“

Am Montag nahm unsere Referentin Karin Winklhofer an einem Web-Seminar zum Thema: „COVID-19-Impfung – Von nationaler Empfehlung zu regionaler Umsetzung“ teil.
Veranstalter war der Health Care Bayern e.V. 

Staatsminister Klaus Holetschek, MdL, eröffnete die Veranstaltung mit einem Bericht über die Impfsituation in Bayern.
Er beschreibt die Impfung als zentrales und wichtigstes Thema für die Bevölkerung, da mit einer Impfung eine Hoffnung auf Normalität besteht.

StM Holetschek betonte die gute Impfquote in Pflegeinrichtungen.
Für die nahe Zukunft (ab 1.4.2021) sollen die Hausärzte beim Impfen eingebunden werden, sobald genug Impfstoff zur Verfügung steht.
Allgemein müsse darauf geachtet werden, welche Erwartungen geweckt werden und welche letztendlich erfüllt werden können.
Das sei für die Akzeptanz in der Bevölkerung wichtig.

Denn vorrangig bekommen die Impfzentren den Impfstoff, für die dort angemeldeten Impfungen.
Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht, dann wird dieser auf die Hausarztpraxen verteilt, welche die Covid-19-Schutzimpfung durchführen.
Solange die Impfstoffmenge also nicht ansteigt, können Haus- oder Fachärzte auch nicht viele Menschen impfen.

Professor Bogdan gab in seinem Vortrag einen umfassenden Überblick über die Impfempfehlung der STIKO, die mit der Zulassung des Impfstoffes von Johnson & Johnson
aktuell überarbeitet wird.
Bezüglich der Priorisierung merkte Bogdan an, dass weiterhin vorrangig Hochrisikopatienten geimpft werden müssen, um das Risiko einer Hospitalisierung und Mortalität zu verringern.
Die Priorisierung werde dabei durch aktuelle Daten laufend angepasst.
Eine komplette Öffnung der Priorisierung hält Bogdan im Moment für verfrüht.
Innerhalb der Priorisierungsgruppen könnten Haus- und Fachärzte jedoch, aufgrund ihres Wissens über ihre Patienten, gut einzelne Personen zuerst impfen, sobald genug Impfstoff zur Verfügung steht.

Dr. Kampmann sowie Herr Cwojdzinski gaben einen Einblick in die Arbeit der Impfzentren und erklärten, wie die „Mammutaufgabe Impfung“ in den regionalen Impfzentren umgesetzt wird,
welche Herausforderungen dabei entstehen und wie sich die Impfzentren in den letzten Wochen weiterentwickelt haben.

Interview für Forschungsarbeit zum Thema Gewaltschutz

Aktuell führt die Forschungs- und Beobachtungsstelle Gender, Gewalt und Menschenrechte (FOBES) am Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg eine bundesweite Befragung durch.
Das Thema: Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe (und eventuellen Verbesserungen).
Dabei wurde Ummahan Gräsle, unsere Referentin für Gewaltprävention, als Expertin in einem kurzen Interview befragt.
Die Ergebnisse sollen dieses Jahr im Herbst erscheinen.

Austausch mit Katrin Bittl: Malwochenende und mehr

Am Donnerstag trafen sich die Mitarbeiterinnen des Netzwerkbüros erneut mit der Netzwerkfrau, Künstlerin und Aktivistin Katrin Bittl zum Austausch.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen zwei Themen:
Die Ausgestaltung eines Praktikums, das Katrin Bittl im Rahmen ihrer Ausbildung zur Peer-Beraterin bei uns machen möchte.

Und unser gemeinsam geplantes Malwochenende!
Dieser zweitägige Malworkshop hätte ja eigentlich, als Teil unseres Jubiläumsjahres, bereits letzten Sommer stattfinden sollen.
Aber da hat uns einmal mehr die Pandemie dazwischengefunkt.
Nun starten wir einen erneuten Anlauf – und bieten den Workshop in digitaler Form an!

Wie wir uns das genau vorstellen werden wir unter anderem bei unserem Frühjahrsplenum am 17. April erklären.
Aber dieses Vorhaben nimmt nun konkrete Gestalt an.
Zum einen konnten wir gestern einen voraussichtlichen Termin festlegen:
Es wird wohl das letzte Wochenende im Juni werden, also der 26. und 27. Juno.
Auch viele logistische und technische Fragen scheinen nun geklärt.
Damit freuen wir uns bereits jetzt auf einen bunten, kreativen Sommer, auf die Entstehenden Bilder und den Austausch mit den Teilnehmerinnen!

Unseren Leser:innen wünschen wir jetzt ein schönes Wochenende – gerne auch mit einem Klecks Farbe und einer Prise Inspiration 🙂

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