Ausnahmen von der Maskenpflicht

Keine Maskenpflicht bei Behinderungen, die Maske-Tragen unmöglich machen

 

Seit Montag, den 27.4.2020 gilt in Bayern Maskenpflicht.

Wer in ein Geschäft gehen möchte oder in Bus, Bahn oder U-Bahn fahren will muss eine sogenannte Behelfsmaske tragen.

Diese kann aus Stoff oder Papier sein, zum einmaligen Gebrauch oder waschbar. Auch ein Tuch, das man vor Mund und Nase bindet reicht aus, um die Regeln einzuhalten.

Wichtig ist nur: Mund und Nase müssen bedeckt sein!

 

Für viele Menschen mit Behinderung ist dies jedoch nicht möglich!

Daher gibt es Ausnahme-Regelungen!

 

Seit Einführung der Maskenpflicht kommen Menschen mit Behinderung immer wieder in unangenehme Situationen, weil die Regelungen vielen nicht bekannt sind.

Zum Beispiel beim Friseur, im Bus, beim Arzt oder in Geschäften werden Menschen mit Behinderung abgewiesen, weil sie keine Maske tragen können. Auch Ärzten sind die Regeln oft nicht bekannt und Menschen mit Behinderungen haben deshalb häufig Schwierigkeiten, ein Attest zu erhalten, das bestätigt, dass sie keine Maske tragen können.

Dem Behindertenbeauftragten Holger Kiesel sind Fälle bekannt, in denen sogar öffentliche Träger Menschen mit Behinderungen den Zugang verwehrt haben, wenn sie keine Maske getragen haben. Er betont: „Menschen mit Behinderungen ohne Maske den Zutritt etwa zu Geschäften zu verweigern, ist auch unter Hinweis auf das Hausrecht diskriminierend und grundsätzlich unangemessen, wenn sie dadurch vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden.

 

Für viele Menschen mit Behinderung ist eine Maskenpflicht nicht einhaltbar.

 

„Es gibt viele, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen können. Sei es, weil sie nicht verstehen, warum sie eine Maske tragen müssen, oder weil sie körperlich bedingt nichts über Mund und Nase tragen können. Es ist mir deshalb sehr wichtig, dass diese Menschen von der Maskenpflicht ausgenommen werden. Auch sie müssen weiterhin mit dem ÖPNV fahren und in Geschäften einkaufen können. Wir haben deshalb beim bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt und ich freue mich, dass es hier eine Ausnahmeregelung gibt“, so Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

 

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat sich zur Maskenpflicht folgendermaßen geäußert:

„Eine ausdrückliche Regelung, die Menschen mit Behinderung von der Pflicht in den geöffneten Geschäften und bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und den hierzu gehörenden Einrichtungen -eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen befreit, gibt es nicht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht (bspw. aufgrund dadurch entstehender Atemnot) im Einzelfall unzumutbar ist. Sind Menschen aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, müssen diese eine Sanktionierung nicht befürchten. Entsprechende Einschränkungen sind durch die betroffene Person oder den Betreuer/Begleiter glaubhaft zu machen. Hierfür kann [beispielsweise] ein Schwerbehindertenausweis oder ein dies bestätigendes ärztliches Attest hilfreich sein.“ „

 

„Es ist sehr wichtig, dass die Öffentlichkeit von Politikern, Behörden, Berufsverbänden und Medien darüber informiert wird, dass es Menschen gibt, die keine Masken tragen können und es deshalb auch nicht müssen. Menschen mit Behinderungen müssen weiterhin am öffentlichen Leben teilhaben können und dürfen nicht ausgeschlossen werden. Hier geht es nicht um eine Aushebelung der Maskenpflicht, sondern um gesundheitlich notwendige Ausnahmen!“, betont Holger Kiesel.

 

Einschätzung der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes:

„In der Tendenz spreche eine ausnahmslose Durchsetzung der Maskenflicht gegen die Angemessenheit. Das Interesse der Kunden mit Behinderungen sei gegenüber dem Infektionsschutz als grundsätzlich überwiegend zu bewerten.“

 

Menschen mit Behinderung, denen es behinderungsbedingt nicht möglich ist eine Maske zu tragen, können also dennoch in Geschäften einkaufen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren!

 

„Wem es möglich ist eine Maske zu tragen, bitte ich dennoch dringend darum, dies auch zu tun. Wir sind noch nicht über den Berg und viele Menschen mit Behinderung gehören zur Risikogruppe! Helfen Sie mit!“, erklärt Holger Kiesel abschließend.

Sein Appell: „Begegnen Sie Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Mundschutz tragen können, mit Rücksicht! Niemand darf benachteiligt werden, weil er die Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht einhalten kann!“

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