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Unter der Rubrik „Wochenrückblick“ berichten wir freitags in aller Kürze über die wichtigsten Themen,
mit denen sich die Mitarbeiterinnen des Netzwerkbüros beschäftigt haben.
Am Montagnachmittag traf sich erneut der Facharbeitskreis (kurz: FAK) „Frauen“ des Münchner Behindertenbeirats.
Das Schwerpunktthema der Sitzung war dieses Mal die Elternassistenz.
Diese können werdende Eltern beantragen, wenn eine oder beide Elternteile eine körperliche Einschränkung oder eine Sinnesbehinderung haben.
Die Elternassistenz ist dann quasi „der verlängerte Arm“ des Elternteils mit Behinderung aber der Mensch mit Behinderung gibt die Anweisungen.
Für (werdende) Eltern mit einer psychischen oder kognitiven Einschränkung gibt es entsprechend die „begleitete Elternschaft“.
Hier hilft Fachpersonal etwa bei der Tagesstrukturierung und ähnlichen Aufgaben.
Für eine genauere Aufdröselung darüber, worin sich die beiden Leistungen unterscheiden, verweisen wir auf die Informationen des Bayerischen Staatsminiseriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Ein Anspruch auf Hilfeleistungen für Eltern mit Behinderungen ergibt sich aus dem Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Durch das Bundesteilhabegesetz wurde auch erstmals die Assistenz für Eltern mit Behinderung ausdrücklich in deutschen Gesetzbüchern verankert (vgl. § 78 Abs. 1, 3 SGB IX n. F.).
Bei der FAK-Sitzung beantwortete Frau Hesse-Schäffer vom Bezirk Oberbayern die zuvor gemeinsam im FAK gesammelten Fragen.
Dunja Robin berichtet:
„Mich freut vor allem, dass die Eltern selbst wählen sollen, in welcher Form sie Familienassistenz erhalten:
Im Arbeitgebermodell, über Persönliches Budget oder indem sie die Organisationsarbeit an einen Dienstleister abgeben.
Dennoch bleiben bei den Betroffenen natürlich gewisse Sorgen:
Viele Menschen mit Behinderungen fühlen sich nicht wohl bei dem Gedanken, ständig von noch einem Sachbearbeiter in einer Behörde ‚überwacht‘ zu werden.
Sei das nun der Bezirk oder, bei der begleiteten Elternschaft, das Jugendamt.
Schnell kommt da die Angst auf, dass einem bei der kleinsten Unstimmigkeit das Sorgerecht entzogen werden könnte.
Das darf natürlich immer erst der aller letzte Schritt sein und überhaupt nur in Betracht kommen, wenn klar eine Kindeswohlgefährdung vorliegt,
die nicht mit anderen Mitteln abgewendet werden kann.
Und genau dafür sind die Unterstützungsleistungen ja gedacht!
Trotzdem ist die Organisation von Assistenz immer etwas sehr ‚bürokratisches‘ und ich verstehe, dass Menschen den Schritt scheuen,
sich (noch mehr) fremde Personen und vielleicht sogar einen weiteren Träger ‚ins Haus zu holen‘.
Auch beim Gedanken an noch mehr „Papierkram“ und einen weiteren Antrag, der regelmäßig gestellt werden muss, kommt bei den wenigsten Freude auf.
Und das alles, wo doch gerade unser Familienleben eigentlich im ganz privaten und intimen Rahmen stattfindet!
Andererseits brauchen wir Menschen mit Behinderungen aber auch hier eben oft Unterstützung.
Diesen Konflikt werden wir wohl niemals vollständig auflösen können.
Mir als Leiterin der Geschäftsstelle der Netzwerkfrauen ist hier wichtig, zu betonen:
Spätestens bei der Geburt des Babies sollten die Eltern die beruhigende Gewissheit haben, dass alles gut vorbereitet ist.
Daher müssen die erforderlichen Leistungen aber rechtzeitig beantragt werden!
Denn bis zur Bewilligung können schnell 3 Monate oder mehr ins Land ziehen.
Also sollten sich die werdenden Eltern nicht erst 14 Tage vor der Geburt mit diesen Fragen auseinandersetzen.
Und Frau Hesse-Schäffler betonte am Montag auch immer wieder, wie wichtig es dem Bezirk Oberbayern ist, auf die individuelle Lebenssituation und die Wünsche der Eltern und Familien einzugehen.
So soll ein für die jeweilige Familie möglichst passendes Angebot gestrickt werden.
Dabei können auf Wunsch der Eltern beispielsweise auch die Großeltern oder andere Personen mit eingebunden werden – in dem Maße und Rahmen, der für die Eltern passt.
Geht tatsächlich einmal etwas schief oder funktioniert das aktuelle System an sich nicht gut, dann sind wir Netzwerkfrauen-Bayern gerne als Ansprechpartnerinnen da.
Und bringen wichtige Forderungen und Lösungsvorschläge in den politischen Dialog mit ein.
Auch der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt ist, wie man sieht, sehr an diesem Thema interessiert – damit Eltern mit Behinderung die Unterstützung erhalten, die sie benötigen!
Sie stehen also nicht alleine da.„
Am Dienstagnachmittag traf sich der Arbeitskreis „Mädchen* mit Behinderung“ des Münchner Fachforums für Mädchenarbeit.
Dunja Robin berichtet:
„Eine Neuerung, die in dieser Sitzung nun beschlossen wurde, ist einer neuer Name für den Arbeitskreis:
Er heißt nun ‚Mädchen*, die behindert werden“.
Das finde ich eine sehr spannende Sache, da Sprache ja unser Denken und Handeln beeinflusst.
Dieser Name regt eindeutig zum Nachdenken an:
Kann das Mädchen* einfach viele Dinge nicht, weil es nun mal behindert ist?
Oder wird es vielmehr von seiner Umwelt – vielleicht sogar von mir! – behindert?
Dann kann ich ja etwas tun, um diese Behinderungen abzubauen…
Und dieser Gedankengang deckt sich ja auch damit, wie Behinderung etwa in der UN-Behindertenrechtskonvention gesehen wird.“
Des weiteren wurde in dieser Sitzung viel vorbereitet:
Am kommenden Donnerstag bietet der Arbeitskreis einen Workshop zum Thema „Leichte Sprache“ für Fachrkäfte aus dem Fachforum an.
Am 24. Juni werden zwei AK-Mitglieder in der Münchner Stadtratskommission für Gleichstellung einen Impulsvortrag zum Schwerpunktthema
„Teilhabe und Gleichstellung in der Freizeit und im Übergang Schule – Beruf für Mädchen* und junge Frauen* mit Behinderung“ geben.
Dann stünde eigentlich die Sommerpause an.
Dunja Robin verrät aber:
„Im Herbst stehen dann Dinge an wie ein Austausch mit dem Arbeitskreis „Mädchen* und Politik“ sowie der politische Jour Fixe.
Diese Themen werden wir in Unterarbeitsgruppen vorbereiten.
Wir bleiben also auch im Sommer umtriebig und aktiv ;)“
Umtriebig und aktiv sind wir auch im Netzwerkbüro:
Am 22. Juni soll der Offene Treff nun endlich erstmalig im Café Glanz stattfinden.
(Bisher waren die Sitzungen ja, pandemiebedingt, digital).
Darauf freuen wir uns schon sehr!
Vor allem natürlich Ummahan Gräsle bereitet aktuell schon alles vor, damit es ein gelungener Auftakt werden kann.
Anmelden kann man sich bei ihr spätestens 17. Juni 2021.
Einfach per e-Mail an die ummahan.graesle@netzwerkfrauen-bayern.de
Weitere Informationen zum Offenen Treff gibt es hier.
Und Frau Gräsle beantwortet natürlich gerne alle Fragen!
Karin Winklhofer und Marion Stangl kümmern sich aktuell darum,
dass der Offene Treff und alle wichtigen Infos dazu auf unser Internetseite noch besser zu finden sind.
Heißt:
Es soll bald einen neuen Menüpunkt geben!
Auch unser Malwochenende mit Katrin Bittl rückt näher.
Und wir freuen uns sehr, dass wir diesmal auch genug Anmeldungen haben, so dass wir versprechen können:
Was die Teilnehmerzahl angeht kann es diesmal SICHER stattfinden!
Wir hatten sogar mehr Anmeldungen als freie Plätze.
Was natürlich schade ist, denn das bedeutet:
Wir mussten leider ein paar Absagen verschicken.
Vielleicht, so überlegen wir bereits, können wir ja irgendwann mal wieder ein solches Wochenende anbieten.
Dann würden wir natürlich dafür sorgen, dass die Frauen, die diesmal nicht zum Zuge kamen, in der Warteliste ganz oben stehen!
Aber das sind nun wirklich noch ungelegte Eier.
Erst mal geht es um das Malwochenende 2021 und dass hier alles gut gelingt 😉
Und das bereiten wir, und allen voran Katrin Bittl, aktuell mit viel Elan und Freude vor.
Die Päckchen mit den Farben und Materialien sind schon gepackt!
Ähnlich viel Elan und Freude wünschen wir nun allen für das anstehende Wochenende – und ne Portion gutes Wetter oben draus!
Bis nächste Woche dann,
das Team aus dem Netzwerkbüro