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Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn wurde am Donnerstag den 2. Juli 2020 vom Parlament verabschiedet.
Im nachfolgenden Link könnt ihr die Sitzung ansehen:
Mir/uns stellt sich die Frage, was der schwammige Ausdruck von „berechtigten Wünschen“ mit sich bringt. Ich denke, die Wünsche betreffen unsere Gesundheit und nicht das Wohnrecht etc. Berechtigungen stellen sich für mich zum Beispiel im Absaugen des Sekretes der TK, das Anlegen der Beatmung durch einen niedrigen Sättigungswert etc. dar. – Und das geht wohl überall, oder?
Wir haben nicht geglaubt, dass es so weit kommt, wir haben nicht geglaubt, dass dieses Gesetz verabschiedet wird nachdem es so fundamental gegen die Rechte, auch der UN-Behindertenrechts-Konvention, eines bestimmten Anteils der Menschen verstößt.
Jedes Parlamentgesetz bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Die Bundespräsidenten haben bis jetzt acht mal (seit 1948), jedes Mal mit großer Beachtung, Bundesgesetze nicht „ausgefertigt“, das heißt: nicht unterzeichnet. In einigen Fällen monierte der Bundespräsident Fehler im Gesetzgebungsverfahren, in anderen materielle Verstöße gegen das Grundgesetz. (Quelle: Wikipedia)
Wir alle haben berechtigte Ängste, unsere Besorgnisse sind ebenso berechtigt groß.
Trotz Unterstützung von einigen Bundestagsabgeordneten, durchgeführten Protestaktion, Petition (mit mehr als 207.000 Unterschriften) konnte am Donnerstag die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht verhindert werden.
Zum Schluss möchte ich mich hier, im Namen aller, von ganzem Herzen für die Organisation und den Einsatz vieler Hauptakteure bedanken.
Drückt uns die Daumen, dass unser Bundespräsident nicht unterzeichnet.
Danke
Susie
#RISG #IPReG #nichtmeinGesetz