Beitrag vom Magazin „andererseits“: Hauptsache, du kriegst kein Kind
Die Sterilisation von Menschen mit Behinderung ist das Thema im neuesten Film des inklusiven Magazins „andererseits“. Die Zusammenfassung von...
Bei Menschen mit Behinderung, die im täglichen Leben auf Assistenz angewiesen sind, gestaltet sich ein Krankenhausaufenthalt oftmals als schwierig. Die Schwierigkeit liegt darin, ob die Assistenten mit ins Krankenhaus dürfen und wer die Kosten in dieser Zeit übernimmt. Oftmals dulden einige Krankenhäuser es nicht, dass die Assistenten vor Ort sein dürfen. Jedoch gibt es seit 2009 einen Gesetzanspruch, dass der Mensch mit Behinderung die Assistenz mit ins Krankenhaus nehmen darf und die Kosten dafür vom Sozialamt übernommen werden. Dieses Gesetz bezieht sich leider nur auf das Arbeitgebermodell. Hierbei sind die Assistenten direkt bei dem Menschen mit Behinderung angestellt und kein Pflegedienst ist dazwischengeschaltet.
Deshalb kämpfe ich seit 6 Jahren darum, das alle Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Assistenz im Krankenhaus haben. Mittlerweile bin ich schon seit 2013 im Arbeitgebermodell und in den Jahren davor waren meine Assistenten über einen Pflegedienst angestellt. Ich habe Gerichtsverfahren am laufen, die sich mit der Thematik beschäftigen, wer die Kosten für die Assistenz im Krankenhaus übernimmt, als ich noch einen Pflegedienst hatte.
Wer ebenfalls ein Interesse daran hat, eine Gesetzesänderung zu erzielen, kann mich gerne am 25.10.17 um 9 Uhr, im Sozialgericht München, Richelstr. 11, Sitzungssaal IV, Zi. 204, 2. Stock bei meiner Verhandlung unterstützen.
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