Berufung der Sprecherinnen für das Bezirksteam Oberbayern
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Noch bis 5. Mai können sich Menschen mit Behinderung, die unter Betreuung stehen, in die Wählerverzeichnisse zur Europawahl eintragen lassen. Der VdK Bayern hat einen Leitfaden in Leichter Sprache entwickelt, damit diese Menschen zu ihrem Wahlrecht kommen.
Link zum Heft in Leichter Sprache:
Wie kann man am 26. Mai wählen oder Briefwahl machen.
Bis zum 5. Mai muss man sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Dazu muss man diesen Antrag ausfüllen:
Den Antrag kann man hier herunterladen.
Man muss den Antrag selbst unterschreiben!
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisher geltenden Wahlrechtsausschlüsse für diese Personengruppen gekippt und in einer Eil-Entscheidung die Regierung verpflichtet, ihnen das Wahlrecht für die Europawahl am 26. Mai noch zu ermöglichen.
Wer sich in das Wahlregister eintragen lassen möchte, dem empfiehlt der VdK Bayern, bis zum 5. Mai 2019 bei seiner zuständigen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift des Wahlberechtigten enthalten sowie grundsätzlich persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Dafür stellt der VdK Bayern ein Antragsmuster bereit, das hier heruntergeladen werden kann: https://www.vdk.de/permalink/76804
Weitere Informationen über das Eintragen in die Wählerverzeichnisse erhalten Sie auch beim
VdK-Beratungstelefon „Leben mit Behinderung“,
Telefon: 089 / 2117-113,
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr,
eMail: lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de
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