Ausnahmen von der Maskenpflicht

18. Mai 2020 / Autor: Karin Winklhofer

Keine Maskenpflicht bei Behinderungen, die Maske-Tragen unmöglich machen

 

Seit Montag, den 27.4.2020 gilt in Bayern Maskenpflicht.

Wer in ein Geschäft gehen möchte oder in Bus, Bahn oder U-Bahn fahren will muss eine sogenannte Behelfsmaske tragen.

Diese kann aus Stoff oder Papier sein, zum einmaligen Gebrauch oder waschbar. Auch ein Tuch, das man vor Mund und Nase bindet reicht aus, um die Regeln einzuhalten.

Wichtig ist nur: Mund und Nase müssen bedeckt sein!

 

Für viele Menschen mit Behinderung ist dies jedoch nicht möglich!

Daher gibt es Ausnahme-Regelungen!

 

Seit Einführung der Maskenpflicht kommen Menschen mit Behinderung immer wieder in unangenehme Situationen, weil die Regelungen vielen nicht bekannt sind.

Zum Beispiel beim Friseur, im Bus, beim Arzt oder in Geschäften werden Menschen mit Behinderung abgewiesen, weil sie keine Maske tragen können. Auch Ärzten sind die Regeln oft nicht bekannt und Menschen mit Behinderungen haben deshalb häufig Schwierigkeiten, ein Attest zu erhalten, das bestätigt, dass sie keine Maske tragen können.

Dem Behindertenbeauftragten Holger Kiesel sind Fälle bekannt, in denen sogar öffentliche Träger Menschen mit Behinderungen den Zugang verwehrt haben, wenn sie keine Maske getragen haben. Er betont: „Menschen mit Behinderungen ohne Maske den Zutritt etwa zu Geschäften zu verweigern, ist auch unter Hinweis auf das Hausrecht diskriminierend und grundsätzlich unangemessen, wenn sie dadurch vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden.

 

Für viele Menschen mit Behinderung ist eine Maskenpflicht nicht einhaltbar.

 

„Es gibt viele, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen können. Sei es, weil sie nicht verstehen, warum sie eine Maske tragen müssen, oder weil sie körperlich bedingt nichts über Mund und Nase tragen können. Es ist mir deshalb sehr wichtig, dass diese Menschen von der Maskenpflicht ausgenommen werden. Auch sie müssen weiterhin mit dem ÖPNV fahren und in Geschäften einkaufen können. Wir haben deshalb beim bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt und ich freue mich, dass es hier eine Ausnahmeregelung gibt“, so Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

 

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat sich zur Maskenpflicht folgendermaßen geäußert:

„Eine ausdrückliche Regelung, die Menschen mit Behinderung von der Pflicht in den geöffneten Geschäften und bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und den hierzu gehörenden Einrichtungen -eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen befreit, gibt es nicht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht (bspw. aufgrund dadurch entstehender Atemnot) im Einzelfall unzumutbar ist. Sind Menschen aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, müssen diese eine Sanktionierung nicht befürchten. Entsprechende Einschränkungen sind durch die betroffene Person oder den Betreuer/Begleiter glaubhaft zu machen. Hierfür kann [beispielsweise] ein Schwerbehindertenausweis oder ein dies bestätigendes ärztliches Attest hilfreich sein.“ „

 

„Es ist sehr wichtig, dass die Öffentlichkeit von Politikern, Behörden, Berufsverbänden und Medien darüber informiert wird, dass es Menschen gibt, die keine Masken tragen können und es deshalb auch nicht müssen. Menschen mit Behinderungen müssen weiterhin am öffentlichen Leben teilhaben können und dürfen nicht ausgeschlossen werden. Hier geht es nicht um eine Aushebelung der Maskenpflicht, sondern um gesundheitlich notwendige Ausnahmen!“, betont Holger Kiesel.

 

Einschätzung der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes:

„In der Tendenz spreche eine ausnahmslose Durchsetzung der Maskenflicht gegen die Angemessenheit. Das Interesse der Kunden mit Behinderungen sei gegenüber dem Infektionsschutz als grundsätzlich überwiegend zu bewerten.“

 

Menschen mit Behinderung, denen es behinderungsbedingt nicht möglich ist eine Maske zu tragen, können also dennoch in Geschäften einkaufen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren!

 

„Wem es möglich ist eine Maske zu tragen, bitte ich dennoch dringend darum, dies auch zu tun. Wir sind noch nicht über den Berg und viele Menschen mit Behinderung gehören zur Risikogruppe! Helfen Sie mit!“, erklärt Holger Kiesel abschließend.

Sein Appell: „Begegnen Sie Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Mundschutz tragen können, mit Rücksicht! Niemand darf benachteiligt werden, weil er die Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht einhalten kann!“

Kommentar schreiben

Leider wird man von den meisten Geschäften diskriminiert und ausgeschlossen. Auch von Möbelhäusern. Auch andere Kunden machen es einem schwer. Wenn man aus psychischen und anderen Problemen keine aufsetzen kann. Bin selbst betroffen. Psychisch bin ich inzwischen wieder deutlich schlechter dran. Wenn ich meinen Hund nicht hätte der raus muss und zum Mantrailing etc. wo gottseidank die Leute und Trainer normal sind – weiß ich nicht was ich tun würde. Und dann zu lesen und zu hören solche Leute haben draussen nichts verloren und man soll sich nicht so anstellen… ist nicht gerade hilfreich.

Aus gesundheitlichen Gründen bin ich von der Maskenpflicht per Attest befreit. Generell habe ich keine Schwierigkeiten in Läden, Restaurants, etc. Jedoch ist mir aufgrund des HAUSRECHTS der Zutritt verboten worden., Wire ist die juristische Sachlage Ich bin der Meinung, daß die Anordnung von Herrn Dr. Söder „COVID-19. Information zur Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung ab 27,04.200 über dem jeweiligen Hausrecht steht. Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen. MfG Gerda Kunkel

Liebe Frau Kunkel,
nach Rücksprache mit Natalie Pfister, der Rechtsreferentin der LAG Selbsthilfe in Bayern e.V., habe ich für Sie folgende Informationen als Antwort zusammengefasst – bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Einschätzung der Netzwerkfrauen-Bayern und keine juristische Beratung handelt!

Die vergangenen Wochen und Monate haben deutlich gezeigt, dass die Corona-Pandemie Deutschland auch vor Probleme und Herausforderungen im Hinblick auf den Diskriminierungsschutz stellt. So haben sich bspw. in Zusammenhang mit Corona viele Ratsuchende an die bundesweiten Antidiskriminierungsstellen gewandt, weil ihnen der Zugang zu Restaurants, Kaufhäusern, Arztpraxen oder anderen Lokalitäten ohne Schutzmaske verweigert wurde – obwohl die betroffenen Personen durch Vorlage eines ärztlichen Attests vorweisen konnten, dass sie aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht entbunden sind.

Unklar ist allerdings, ob es sich in Bezug auf den Zugang zu Dienstleistungen und Gütern tatsächlich um eine rechtliche Diskriminierung handelt. Wie von Ihnen angesprochen, sieht zwar auch die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor, dass Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, von der Trageverpflichtung befreit sind. Betreiber von Groß- und Einzelhandel sind im Rahmen ihres sog. „Hausrechts“ aber nicht zwingend an solche Regelungen gebunden. Die Ausübung des „Hausrechts“ ist aber grundsätzlich nur innerhalb der vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gesetzten Grenzen zulässig. Das AGG schützt Personen aber nur dann, wenn sie wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Menschen mit Behinderungen ohne Maske den Zutritt etwa zu Geschäften zu verweigern kann daher unter Umständen diskriminierend und unangemessen sein, wenn man hierdurch vom öffentlichen Leben ausgeschlossen wird.

Die aktuelle Situation macht es sehr schwierig, eine konkrete Antwort zu geben. Es kommt – wie so häufig – auch immer ein wenig auf den konkreten Einzelfall an.
Wahrscheinlich herrscht auch viel Unsicherheit in den einzelnen Geschäften und man möchte Kunden*innen und Beschäftige vor Neuinfektionen schützen, gerade jetzt, da die Zahlen wieder ansteigen.

Unseres Wissens gibt es derzeit keine anhängigen Gerichtsverfahren die dieses Thema behandeln.
Jedoch besteht hier eindeutig Handlungsbedarf!

Beispielsweise hat die EUTB Bonn dazu folgenden Vorschlag erarbeitet:
Ein Ausweis, der anonymisiert (ohne Angabe von Diagnosen und/oder Fachgebieten der ausstellenden Arztpraxis) von der Maskenpflicht befreit. Die Ausgabe kann über Arztpraxen erfolgen. Obwohl das Vorzeigen dieser Ausweiskarte eine Ungleichbehandlung darstellt – „Gesunde“ müssen ja auch nicht nachweisen, dass sie nicht behindert sind, beziehungsweise noch keine Diagnose haben, erscheint dies eine gangbare und schnell umzusetzende Lösung, mit der allen Betroffenen unbürokratisch geholfen werden kann. Erfreulicherweise wurde unser Vorschlag an das dafür zuständige Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet und die EUTB-Bonn wird über den weiteren Verlauf informiert.

Das Thema wird uns sicher noch eine Weile beschäftigen und es wird sicherlich Änderungen und hoffentlich auch Verbesserungen geben.
Bitte halten Sie uns gerne auf den Laufenden.

Herzliche Grüße aus dem Büro der Netzwerkfrauen-Bayern!

Ich habe Asthma und darf keine Maske tragen wenn also befreit und habe jetzt das Problem dass Südbayern Edeka keinen mehr rein lässt auch die mit Attest ich habe auch einen Behindertenausweis und bin gesundheitlich so angeschlagen dass ich gesundheitliche Schäden dadurch trage weil mir das einfach Stress bereitet erkenntlich dadurch dass ich Durchfall habe oder essential Tremor schlimmer wird Café Smart wie man mit Menschen umgeht ich finde es menschenunwürdig ich finde auch dass die Politik zu wenig tut ich hoffe es gibt Gleichgesinnte kann mich gern kontaktieren vielen Dank auf Wiederhören

Und wollte sagen dass ich auch in Edeka gerade verklage wegen Diskriminierung und Ausschluss des öffentliches Leben ich hoffe dass andere auch so denken und auch was tun vielen Dank

Ein stichhaltiges Attest als Nachweis, dass das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, sollte ja eigentlich zu einer Ausnahme führen: https://www.ingolstadt-reporter.de/service/ausnahmeregelung-zur-maskenpflicht
Schwierig wird es auf den ersten Blick, wenn wir das „Hausrecht“ von Ladenbesitzern anführen… Aber dieser Artikel hier zeigt, dass Hausrecht nicht unbedingt eine Trumpfkarte sein muss: https://www.infranken.de/ratgeber/gesundheit/maskenpflicht-beim-einkaufen-darf-man-maskentraegern-den-zugang-zum-laden-verbieten-art-5006794

Wenn für Sie das Tragen der Maske tatsächlich nicht zumutbar scheint, dann hoffe ich, dass Sie auf Kompromissbereitschaft stoßen – und bis dahin verlässliche Helfer finden.

Wenn Sie eine endgültige Antwort suchen, so liefert die Wissenschaft diese naturgemäß kaum. Denn Wissenschaft ist ja immer ein sich Herantasten an die „wahre Realität“, durch Prognosen und Wahrscheinlichkeitsberechnungen sowie Erklärungsmodelle, die immer wieder überprüft und aktualisiert werden.
Das heißt aber nicht, dass wir „wenn wir der Wissenschaft folgen eh nichts wissen“ – sondern nur, dass wir uns immer wieder daran erinnern, dass wir unseren Wissensstand immer wieder prüfen und bei Bedarf nachkorrigieren müssen.
Dennoch scheint die Wirksamkeit von Masken doch weit mehr als nur ein Ammenmärchen, wie etwa hier nachzulesen: https://www.n-tv.de/wissen/OP-Masken-schuetzen-auch-Traeger-wirksam-article21943320.html

Meine ganz persönliche Sicht: Solange mir eine Maske nicht nachweislich schadet trage ich sie, schon zum Schutz meiner Mitmenschen, da, wo es Sinn macht (wenn ich alleine in meinem Wohnzimmer oder im Auto sitze macht das Tragen natürlich wenig Sinn, da hilft es mehr, mir vor dem nächste Handschütteln diese zu waschen.). Und folge dabei aber natürlich den Masken-Hygieneregeln, also Wechseln, Desinfizieren… Für mich, trotz schwerer Körperbehinderung, ist die Maske zwar ab und an, wie für wohl jeden, etwas lästig – aber ich trage sie ja i.d.R. nicht lange… Also auch wenn es nur eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ ist, dass sie hilft, keine absolute Gewissheit…. das ist doch mehr als nichts, oder?

ich bin 80 Prozent schwerbehindert und habe Maskenbefreiungsattest, jedoch Kieferchirurg will mich ohne Maske wegen Hausrecht das ist diskriminierendnicht reinlassen , Kann er das als Arzt

Wie schon von meiner Kollegin weiter oben erläutert, sollte ein stichhaltiges Attest zu einer Ausnahme von der Maskenpflicht führen.
Allerdings würde ich dazu raten, mit dem Arzt zu sprechen und nach einem für beide Seiten gangbaren Kompromiss zu suchen. Schließlich möchte man bei der geplanten Behandlung anschließend keine Spannungen, sondern ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis.
Auch auf der Internet-Seite der Bayerischen Landesärztekammer ist ausgeführt, dass „Personen die glaub­haft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bede­ckung aufgrund einer Behin­de­rung oder aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht möglich oder unzu­mut­bar ist, von der Trage­ver­pflich­tung befreit“ sind. https://www.blaek.de/wegweiser/coronavirus/aktuelle-informationen
Eine einheitliche Vorgabe, für welche Fälle dies gilt, gibt es jedoch nicht.
Zum Thema Atteste für die Ausnahme von der Maskenpflicht finden Sie auch hier Informationen: https://www.br.de/nachrichten/wissen/maskenpflicht-in-corona-zeiten-attest-ist-nicht-gleich-attest,SEnrJtD

Auch ich habe ein Attest aufgrund einer Krankheit. Verkehrsbetriebe, die ich täglich benutze, wollen nun ein Attest in dem steht was passiert wenn der worst case Fall eintritt bzw welchen gesundheitlichen Nachteile ich dadurch habe. Weiß nicht wie ich weiter machen soll, denn mein Attest zeige ich vor beim betreten des Fahrzeuges. Unterlassungsklage bringt nichts da es sich um die Stadtwerke handelt und das Gericht wohl kaum was dagegen macht (Befangenheit).

Wir haben uns bzgl. Ihrer Anfrage etwas schlau gemacht und können Ihnen folgendes sagen:
Wahrscheinlich steht in Ihrem Attest eine Diagnose, weshalb Sie keine Maske tragen können. Wenn dann zusätzlich gefragt wird, könnten Sie versuchen sich auf den Datenschutz zu berufen. Hier ein interessanter Link zur Seite des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz: https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/gaki01.html
Dort wird auch ein wenig auf die geschilderte Problematik eingegangen. Sie könnten sich evtl. auch dorthin wenden oder an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und fragen, ob es dort noch Erfahrungswerte gibt und wie Sie sich zukünftig am besten verhalten sollen.
Ich hoffe wir könnten Ihnen damit ein bisschen weiterhelfen.

Kategorien

Neueste Beiträge