Frühjahrsplenum mit Fachreferenten zum BTHG

4. April 2018 / Autor: Karin Winklhofer

Die halbjährlich stattfindende Versammlung der Netzwerkfrauen-Bayern in den Räumlichkeiten der LAG SELBSTHILFE Bayern e.V. in München erfreute sich diesmal besonders großer Resonanz.

 

Beim bestens besuchten Frühjahrsplenum der Netzwerkfrauen-Bayern waren die Vorträge zum Bundesteilhabegesetz ein besonderes Highlight:
Fachrechtsanwalt Dr. Thomas Schneider und Inklusionsaktivist Constantin Grosch informierten die Zuhörer*innen kompakt und kompetent über die neuen Zuständigkeiten und Regelungen, die durch das BTHG und speziell durch das BayTHG zustande kommen. Auch persönliche Fragen konnten in einem gewissen Rahmen beantwortet werden.

 

Wer ist zuständig, von wem bekommt man die Leistungen und wie ist der Ablauf bei Leistungsvereinbarung und Gesamtplan erklärte Dr.Schneider in seinem Vortrag. Außerdem stellte er dar, wie das Persönliche Budget erreicht werden kann. Einen generellen Tipp gab Dr. Schneider den Zuhörerinnen: „Unbedingt vom Einspruchsrecht Gebrauch machen!“

 

Constantin Grosch berichtete zu den Spannungsfeldern „Budget für Arbeit“, „Unabhängige Teilhabeberatung“, „Mehrkostenvorbehalt“ und die Gefahr von „Pooling“, die eventuell auf Menschen mit Behinderung zukommen kann. Von besonderem Interesse für Frauen sind im BTHG der §222 zur Regelung für Frauenbeauftragte in Einrichtungen und dass Assistenzleistungen für Mütter (und Väter) jetzt festgeschrieben sind, erklärt Grosch.

 

Beide Experten stellen dankenswerter Weise den Besuchern des Plenums die Folien/Infos zu ihren Vorträgen zur Verfügung. Bei Interesse einfach im Netzwerkbüro anfragen, zum Beispiel per E-Mail unter info@netzwerkfrauen-bayern.de .

 

Als ein willkommener Überraschungsgast ergriff nach der Mittagspause Christine Degenhart, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, das Wort. Barrierefreies Bauen ist ihr besonderes Anliegen und sie regte eine Zusammenarbeit im Forum der Netzwerkfrauen-Bayern zu diesem Thema an.

 

Während die anwesenden Kandidatinnen für das Sprecherinnenamt sich der Runde vorstellten wurden die Wahlzettel zur Abstimmung über die Änderungen der Leitlinie ausgezählt.

Die Änderung der Leitlinie (früher „Satzung“) wurde mit 19 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme angenommen.

Ab der kommenden Wahl werden Sprecherinnen für eine Ehrenamtszeit von 2 Jahren gewählt. Außerdem wurden die Regeln für Stimmenzahl und Häufelung festgelegt. (Die genauen Regeln zur Sprecherinnen-Wahl finden sich im Leitfaden für Sprecherinnen.)

 

Das Fazit am Ende des Tages war allseits sehr positiv. Es war ein informatives Frühjahrsplenum, das auch Raum für Austausch bot. Der Bedarf an persönlichen Austausch-Gesprächen war deutlich höher als die verfügbare Zeit. Beim Herbstplenum wird dafür mehr Gelegenheit sein, auch damit die neu gewählten Sprecherinnen sich vorstellen können.

 

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