Das Bayerische Landespflegegeld

6. November 2018 / Autor: Karin Winklhofer

Bayerisches Landespflegegeld: Finanzielle Anerkennung unabhängig vom Einkommen

Text von Susie Kempa, Sprecherin der Netzwerkfrauen-Bayern

Update

Die Netzwerkfrauen-Bayern teilen gerne hilfreiche Informationen wie etwa hier die Grundlagen zum Landespflegegeld.
Wir sind jedoch nicht die Behörde, die die Gelder bewilligt oder genauere Einblicke in die Antragsstellung und Antragsbearbeitung hat.

Für Fragen, die dieser Artikel und auch wir Netzwerkfrauen nicht beantworten können, verweisen wir daher auf www.landespflegegeld.bayern.de.
Dort finden Sie Häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Landespflegegeld.
Im Impressum der eben genannten Seite, die vom Bayerischen Landesamt für Pflege betrieben wird, finden Sie außerdem ganz oben eine Kontakt-E-mail und Telefonnummer für weitere Fragen zum Thema.

Landespflegegelder sind dazu gedacht, Menschen unabhängig vom Einkommen zu unterstützen.

Mit dem Bayerischen Landespflegegeld setzt endlich auch Bayern ein deutlich sichtbares Zeichen der Anerkennung. Man kann damit zum Beispiel den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen, die sich jeden Tag kümmern. Das können pflegende Angehörige genauso sein wie Freunde, Helferinnen und Helfer.
Das Landespflegegeld in Bayern bekommt man ab diesem Jahr 1x jährlich, in Höhe von 1000,- €.

 

Das Bayerische Landespflegegeld hat nichts mit dem Pflegegeld zu tun!

 

Man bekommt das Geld in Bayern zusätzlich und es wird nicht von anderen Leistungen (wie z.B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, ALG 2) abgezogen.

Das Bayerische Landespflegegeld ist auch nicht steuerpflichtig.

Das Bayerische Landespflegegeld ist unabhängig von der Wohnform. (Es ist also egal, ob pflegebedürftige Menschen von ihren Angehörigen, Pflegepersonal oder Assistenten zu Hause versorgt werden oder im Pflegeheim untergebracht sind.)

 

Man sollte aber unbedingt das Amt, von dem man Leistungen erhält, über diese 1000 € informieren, da Einkommen immer zu melden ist.

 

Wer bekommt das Bayerische Landespflegegeld?

Jeder pflegebedürftige Mensch

  • der mindestens Pflegegrad 2 und
  • der seinen ersten Wohnsitz in Bayern hat.

 

Wie bekomme ich das Geld?

Man muss dafür nur einen Antrag stellen, der relativ einfach ist.

Dazu braucht man ein Formular (siehe Punkt Antrag).

Den Antrag muss man nur einmal stellen und nicht jedes Jahr erneut.

Der Antrag läuft automatisch weiter und das Bayerische Landespflegegeld wird in den folgenden Jahren automatisch überwiesen.

 

Falls man in ein anderes Bundesland ziehen sollte, sich der Pflegegrad von 2 auf 1 (oder weniger) oder der Antragsteller/in verstirbt ist man zur Meldung verpflichtet. (Aber das kennt man von anderen Leistungsbezügen.)

 

Wie rechnet man ab?

Man braucht nicht abzurechnen, also nicht nachzuweisen was man mit dem Geld macht! Es wird den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung gestellt. Es findet keine Überprüfung statt, auch nicht nach einem Jahr.

 

Wann stelle ich den Antrag?

Den Antrag auf das Landespflegegeld sollte man so schnell wie möglich, am besten schon jetzt stellen. Spätestens jedoch bis 31.12.2018.

(=Antragsfrist für das laufende Pflegegeldjahr 2018.)

Je früher der Antrag eingereicht wird, desto besser, da jeder Antrag seine Bearbeitungszeit braucht.

 

Was passiert wenn man die Frist versäumt?

Wenn man den Antrag erst nach dem 31.12.2018 abgibt bekommt man für das Jahr 2018 kein Landespflegegeld, aber natürlich dann für die Folgejahre, also 2019, 2020 usw.

 

Wann bekomme ich das Geld und wie?

Die Auszahlung des Landespflegegeldes in Höhe von 1000 € beginnt im September 2018, auf das Konto des Antragstellers. Das bedeutet, dass es durchaus sein kann, dass man das Geld erst später bekommt.

Ich empfehle, wenn bis Mitte September (vorausgesetzt der Antrag wurde vorab gestellt) kein Geld auf dem entsprechenden Konto eingetroffen ist, nachzufragen. Wenn möglich sollte man das schriftlich tun.

Man bekommt einen Bescheid. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kann das jedoch dauern.

 

Wichtig: Das Geld bekommt man auf einmal und nicht monatlich.

 

Wo stelle ich den Antrag?

Ganz unbürokratisch, per Post, an folgende Adresse:

 

Landespflegegeldstelle

81050 München

 

(Anträge per E-Mail oder Fax sind nicht möglich!)

 

Was brauche ich für den Antrag?

Das Formular und folgende Nachweise (sind beizulegen):

 

  • Kopie des gültigen Personalausweises. (NUR DIE VORDERSEITE)
    oder eine aktuelle Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
  • Kopie des Bescheides der Pflegekasse über den Pflegegrad, kein MDK-Gutachten
  • Wenn eine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigt ist muss man eine Vollmacht beilegen
    oder eine Kopie des Betreuerausweises.

 

Vorher bekomme ich das Formular?

  • Entweder ein paar Zeilen an die Landespflegegeldstelle, 81050 München schreiben, beispielsweise

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Landespflegegeld. Bitte senden Sie

mir die notwendigen Antragsformulare sowie weitere  Informationen zu.

(dieses Beispielschreiben ist hier als Word-Dokument hinterlegt)

 

–> Daraufhin bekommt man ein einseitiges Formular mit Faltblatt.

 

  • Oder: (der schnellere Weg)

Das Formular herunterladen, unter folgendem Link

http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf#page=1&zoom=auto,-17,842

  • Oder, Wenn man bereits einen neuen Personalausweis (nPA) hat, kann man den Antrag auf dem Formularserver auch online ausfüllen:

https://formularserverbp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/Landespflegegeld_F5/index

 

In allen Fällen, das Formular

  1. ausfüllen,
  2. unterschreiben und
  3. vor allem das X am Ende des Formulars,- für die Datenverarbeitung -, nicht vergessen und
  4. die Unterlagen mitschicken.

 

….. und ab die Post!

 

ACHTUNG:

UNVOLLSTÄNDIGE oder FEHLERHAFT AUSGEFÜLLTE ANTRÄGE WERDEN EINFACH KOMMENTARLOS ZURÜCK GESCHICKT!

 

Es gibt einen Thread in unserem Forum zum Thema. Hier könnt Ihr Fragen stellen und die neuesten Entwicklungen zum Landespflegegeld Bayern diskutieren.

 

Weitere Informationen und Quellenangaben:

http://www.landespflegegeld.bayern.de

http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp

http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf

http://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf

 

Für Fragen stehe ich gerne unter: susie.kempa@netzwerkfrauen-bayern.de zur Verfügung.

 

 

Kommentar schreiben

Letztes Jahr bekam ich das Landespflegegeld schon am 6.09.2018 dieses Jahr heute ist der 13.09.2019 ist es immer noch nicht da.. warum.. dachte es geht automatisch..

Ich habe das Geld auch letztes Jahr sm 12.09.18 bekommen und noch ist es nicht da. Anrufen kommt man nicht durch und auf meine Email reagiert keiner.
Ich verwende es ausschliesslich für ausflüge meiner Grosseltern.

Die Frage, wo bleibt das Landespflegegeld heuer wurde uns in letzter Zeit öfter zugetragen.

Wir sind leider nicht die Pflegegeldstelle, aber unsere Recherche ergab, dass es ähnlich ausgezahlt wird wie letztes Jahr. Das heißt konkret, wenn ihr das letztes Jahr im Oktober bekommen habt, bekommt ihr es dieses Jahr ebenfalls im Oktober. Ich denke, es kann wie bei vielen anderen Leistungen auch hier zu zeitlichen Abweichungen kommen. Nachdem es das letzte Mal erstmalig eingeführt wurde, hat die Pflegegeldstelle sich vielleicht eine andere Vorgehensweise überlegt. Dies ist aber von mir nur eine Vermutung. Vielleicht einfach noch ein bisschen Geduld haben.

Hallo,
ich habe recherchiert und auf der Seite zum Landespflegegeld die folgende Info gefunden:
„Die Auszahlungen für das laufende Pflegegeldjahr beginnen ab Oktober 2019.“

Zum selbst nachlesen hier der Link: https://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf

Viele Grüße aus dem Büro der Netzwerkfrauen!

Mein Vater ist am 29.9.2019 verstorben. Steht uns das Landespflegegeld f. 2019 noch zu?

Sehr geehrte Frau F.,

zunächst unser tiefstes Beileid für Ihren Trauerfall. Wir hoffen, sie konnten und können in für Sie guter Weise Abschied nehmen und schöne, tröstende Erinnerungen stets im Herzen tragen.

Zu ihrer Frage:
Bitte lesen Sie hierzu Punkt 3 c und d der Häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Landespflegegeld vom Bayerischen Landesamt für Pflege: https://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf
Leider steht die Leistung nur dem Pflegebedürftigen selbst zu und der Anspruch verlischt somit mit seinem Tode.
Bei weiteren Fragen zum Landespflegegeld können Sie sich aber auch direkt an landespflegegeld@lfp.bayern.de oder per Telefon unter 09621 9669 2444 an das Bayerische Landesamtes für Pflege wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Dunja Robin,
Leiterin des Netzwerkbüros

Hallo, im vergangenen Jahr auch im September ausbezahlt worden. Dieses Jahr noch nicht. Gibt es jemanden der dieses schon erhalten hat?

Hallo,
2018 hat mein pflegebedürftiger Vater Anfang Oktober das Landespflegegeld bekommen, dieses Jahr ist stand heute ( 11.11.19 ) das Geld immer noch nicht überwiesen.
Genauso wie bei vielen anderen, auf Email reagiert keiner und telefonisch für Nachfragen gibt es keine Ansprechpartner.
Info das es dieses Jahr punktuell zu verspäteten Auszahlungen kommt findet man auch nirgends.
Gruß
auch ein Wartender

Ich hab dieses Jahr im Juli für meinen Sohn erstmalig Landespflegegeld beantragt. Habe bis Dato noch keine Auszahlung erhalten. Bei telefonischer Nachfrage hieß es nur der Antrag wäre eingegangen aber immer noch in Bearbeitung. Kann es sein das es so lange dauert.

Hallo, Claudia Zimmermann und natürlich auch andere
der folgende Link, der etwas über Auszahlungstermine aussagen sollte, etwas verwirrend.
https://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf
Nach meiner Meinung sollten Sie demnach das Geld, nachdem Sie es noch nicht erhalten haben „im Kalenderjahr 2020 ausbezahlt bekommen“, dann 2021 am Anfang des Jahres.
Es stellt sich dann nur die Frage, wann der Zeitpunkt 2020 ist, wahrscheinlich kann es bis zum Oktober dauern.
Es hat nichts mit der Bearbeitung zu tun, sondern mit Auszahlungsterminen.
Man bekommt generell keine Schreiben, so zwischendurch. Der Bescheid kommt, laut Erfahrung, zeitgleich mit dem Geld.
Nachfragen würde ich hier immer schriftlich stellen, wenn möglich immer mit Einwurf-Einschreiben.

Hallo, ich habe auch ein Problem mit dem bayerischen Pflegegeld. Den ersten Antrag schickte ich im Dezember 2018, den Pflegegradbescheid bekam ich erst im Januar 2019, Rückwärtig für Dezember 2018. Also nachgereicht. Im Mai wurde der Pflanzengrad erhöht, also habe ich erneut einen Antrag gestellt, per Einschreiben mit einer Kopie des neuen Pflegegrades. Bis heute weder Antwort noch Geld, was habe ich da falsch gemacht?

Hallo Maker Monika, und natürlich auch andere.
Laut meiner Meinung, wie gesagt, wir sind keine rechtsverbindliche Auskunftsstelle, muss man, selbst wenn es nur ein Tag ist, in dem Zeitraum mindestens Pflegegrad 2 haben. Sie schreiben nichts über ihren anfänglichen Pflegegrad.
Ich hoffe, Sie haben bei Antragstellung darauf hingewiesen, dass Sie den Pflegegrad-Bescheid nachreichen, und bei Ihrer 1. Nachreichung im Januar auf Ihren Antrag hingewiesen. Hoffentlich auch per Einschreiben.
Ich hoffe, Sie hatten Pflegegrades 2, für Dezember 2018, dann hätten Sie so nichts falsch gemacht. Bei Antragstellung in Dezember 2018 müssen Sie schon Geld erhalten haben.
Generell bekommt man, wie man von anderen Ämtern vielleicht gewöhnt ist, keine Antworten, sondern nur, fast gleichzeitig mit dem Geld, einen Bescheid.

An Ihrer Stelle würde ich noch einmal, per Einschreiben, Einwurf-Einschreiben genügt, die Stelle anschreiben und nachfragen, warum Sie noch kein Landespflegegeld erhalten haben. Wenn möglich, soweit vorhanden, würde ich Daten der Einreichung, von beiden Anträgen nennen, die Situation so knapp wie möglich schildern und, falls Sie Kopien haben diese mit schicken, inklusive Kopie des Nachweises vom Einschreiben.
Viel Erfolg, gerne können Sie nicht direkt anschreiben oder gerne hier.

Hallo, wir haben im September 2019, nach Erteilung des Pflegegrads 3, für unseren Vater (98 Jahre!) das Landespflegegeld beantragt. Bis heute haben wir trotz telefonischer Nachfrage (kein Durchkommen) und e-mail weder eine Bestätigung noch sonst irgendeine Benachrichtigung erhalten. Bekommt unser Vater, falls er es überhaupt noch erlebt, im Jahr 2020 dann zweimal das Geld überwiesen (einmal für 2019 und einmal für 2020)? An wen kann ich mich wenden? Vielen Dank und beste Grüße Christa Budiner

Generell Rate ich Euch, wichtige Anträge, Rechtfertigungen etc., wie auch hier das Landespflegegeld, immer per Einschreiben (ein Einwurf Einschreiben ist ausreichend) zuzuschicken. Damit hat man einen Nachweis.