IPReG – Intensivpflege-und Rehabilitationsstärkungsgesetz

8. Juli 2020 / Autor: Karin Winklhofer

Von Susie Kempa:

 

Alles unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung in der Intensivpflege und dem Schutz der Patienten vor Missbrauch

 

Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn wurde am Donnerstag den 2. Juli 2020 vom Parlament verabschiedet.

Im nachfolgenden Link könnt ihr die Sitzung ansehen:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7455570#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTU1NzA=&mod=mediathek

 

Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass:

  • – Intensiv-Pflegebedürftige dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist.
  • – die Pflege von uns Intensiv-und Beatmungspatienten in eigener Wohnung nur dann stattfinden darf, wenn die medizinische und pflegerische Versorgung „tatsächlich und dauerhaft“, – zwei rechtlich nicht definierte Begriffe  -, sichergestellt ist.
  • – der Bestandsschutz für aktuell Betroffene entfällt.
  • – es Zielvereinbarungen gibt – wer hat bei unterschiedlicher Auffassung das letzte Wort? Sicherlich nicht der Betroffene.
  • – „Berechtigten Wünschen“ der Versicherten „zu entsprechen“ ist.

Mir/uns stellt sich die Frage, was der schwammige Ausdruck von „berechtigten Wünschen“ mit sich bringt. Ich denke, die Wünsche betreffen unsere Gesundheit und nicht das Wohnrecht etc. Berechtigungen stellen sich für mich zum Beispiel im Absaugen des Sekretes der TK, das Anlegen der Beatmung durch einen niedrigen Sättigungswert etc. dar. – Und das geht wohl überall, oder?

 

Wir haben nicht geglaubt, dass es so weit kommt, wir haben nicht geglaubt, dass dieses Gesetz verabschiedet wird nachdem es so fundamental gegen die Rechte, auch der UN-Behindertenrechts-Konvention, eines bestimmten Anteils der Menschen verstößt.

 

 

Wir hoffen, dass unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dieses Gesetz nicht unterzeichnet.

Zu Eurer Information:

Jedes Parlamentgesetz bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Die Bundespräsidenten haben bis jetzt acht mal (seit 1948), jedes Mal mit großer Beachtung, Bundesgesetze nicht „ausgefertigt“, das heißt: nicht unterzeichnet. In einigen Fällen monierte der Bundespräsident Fehler im Gesetzgebungsverfahren, in anderen materielle Verstöße gegen das Grundgesetz. (Quelle: Wikipedia)

 

 

Wir alle haben berechtigte Ängste, unsere Besorgnisse sind ebenso berechtigt groß.

Trotz Unterstützung von einigen Bundestagsabgeordneten, durchgeführten Protestaktion, Petition (mit mehr als 207.000 Unterschriften) konnte am Donnerstag die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht verhindert werden.

 

Symbolische Zeichen wurden von uns im Internet und auch bei den Protestaktionen, hier am Brandenburger Tor, gesetzt:

 

Foto-Collage und Impressionen von der Protestaktion gegen IPreG in Berlin von Susie Kempa. Frauen mit Behinderung verhüllen sich in Stoffbahnen und werden somit für andere "unsichtbar".

 

Zum Schluss möchte ich mich hier, im Namen aller, von ganzem Herzen für die Organisation und den Einsatz vieler Hauptakteure bedanken.

 

Drückt uns die Daumen, dass unser Bundespräsident nicht unterzeichnet.

Danke

Susie

 

#RISG   #IPReG   #nichtmeinGesetz

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