Ungeimpfte Assistenzkräfte – Meldepflicht beim Münchner Gesundheitsamt

15. März 2022 / Autor: Karin Winklhofer

Achtung: Nicht mehr aktuell gültig! Update unter: https://netzwerkfrauen-bayern.de/2022/07/12/in-muenchen-keine-meldepflicht-mehr-fuer-assistenten-im-arbeitgebermodell/

Assistenzkräfte ohne Impfschutz müssen beim Gesundheitsamt München gemeldet werden

 

Nach dem 15. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine Impfpflicht gegen Covid-19.

Seit das Gesetz verabschiedet wurde sind Menschen mit Behinderung stark verunsichert, ob diese Regelung auch für sie gilt, soweit sie ihre Assistenz selbst, also im Arbeitgebermodell, organisieren.

Wir haben beim Gesundheitsamt in München nachgefragt, wie die Regelung nun genau ist.

Hier die Antworten der Sprecherin/des Sprechers des Gesundheitsamts München auf unsere Fragen:

 

  • Ist die Impfpflicht auch vollumfänglich gültig für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung, die im Arbeitgeber-Modell ihre Assistenz selbst organisieren? (Betrifft Pflege- und Haushaltsassistenz.)

Zu den von der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht betroffenen Unternehmen zählen auch Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX im sog. Arbeitgebermodell Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.

 

  • Müssen jene Menschen mit Behinderung, welche ihre Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell beschäftigen, ungeimpfte Assistenten beim Gesundheitsamt München melden? (Wenn ja, wo und in welcher Form?)

Im Arbeitgebermodell beschaffen sich die Leistungsberechtigen die durch die Leistungsträger bewilligten Leistungen selber und beschäftigen das erforderliche Personal. Soweit eine Assistenzkraft bereits vor dem 15.03.2022 beschäftigt wird und über diesen Tag hinaus ihre Dienstleistungen bei der Leistungsberechtigten erbringt, muss dieser zum Stichtag ein ausreichender Immunitätsnachweis vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, muss die Leistungsberechtigte dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt diese Person unter Nennung der personenbezogenen Daten melden.

Das Meldeportal der Stadt München ist unter muenchen.de/coronaimpfpflicht abrufbar.

 

  • Gilt die Regelung nur für München oder auch für den Landkreis / andere Bereiche Bayerns?
    (Entscheiden die Gesundheitsämter individuell?)

Das Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München hält sich beim Vollzug des § 20a IfSG an den Handreichungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Es liegt nicht in der Entscheidungshoheit des GSR zu beurteilen, in welchen Einrichtungen und Unternehmen grundsätzlich die in § 20a IfSG normierte Nachweispflicht besteht. Inwiefern sich andere bayerische Gesundheitsämter an dieses Auslegung halten, kann nicht beurteilt werden.

 

Zusammenfassend kann man also sagen, dass ungeimpfte Assistenzkräfte ab dem 16.3.2022 auf jeden Fall in München beim Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

Der Link zur entsprechenden Seite der Landeshauptstadt München findet sich hier:
https://stadt.muenchen.de/infos/corona-infoportal-muenchen#Impfpflicht
(Unterpunkt: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“)

 

 

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