Überarbeitung der Geschäftsordnung (früher: Satzung)

15. September 2018 / Autor: Dunja Robin

UPDATE! 11.10.2018: Hier nun die fertig überarbeitete Version unserer Geschäftsordnung, über die wir beim Herbstplenum am 20.10.2018 abstimmen werden.
Zur besseren Übersicht sind alle Veränderungen im Vergleich zur alten Satzung gelb markiert.
Stimmberechtigte Netzwerkfrauen, die nicht am Plenum teilnehmen können, können über dieses Formular ihre Stimme bis 15. Oktober abgeben.

Layout und Gestaltung werden wir nach der Abstimmung über den Inhalt fertig überarbeiten – denn wir sind aktuell dabei, unser Logo etwas aufzufrischen und eine einheitliche Schriftart festzulegen.

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Seit einiger Zeit schon beschäftigen sich die Netzwerkfrauen nun mit einem kritisch-prüfenden Blick auf ihre Grundfesten.

Wir haben überlegt:

Was hat sich im Laufe von 18 Jahren weiterentwickelt?
Was darf niemals aus dem Blick gerückt werden?

Alle Netzwerkfrauen und Unterstützer*Innen des Netzwerks sind nun hiermit aufgerufen, sich an diesem Prozess aktiv zu beteiligen!

Bis zum  1. Oktober haben alle in unserem Forum oder anderweitig die Gelegenheit, an der Geschäftsordnung der Netzwerkfrauen-Bayern mitzuwirken, so dass wir die Änderungen bis 8. Oktober einpflegen können.
Beim Herbstplenum am 20. Oktober wird dann über die endgültige Fassung abgestimmt.
Dazu weiter unten nochmal mehr.

Aber jetzt erst einmal nochmal genauer:
Was meinen wir eigentlich mit „Geschäftsordnung“?
Wieso brauchen wir so etwas?
Wie kam es dazu?
Und wer hat das eigentlich beschlossen?

Wenn wir hier von „uns“ schreiben, dann meinen wir damit die Mitarbeiterinnen des Netzwerkbüros und den Sprecherinnenrat.
Und uns ist, im Rahmen dieser oben genannten kritischen Selbstbetrachtung aufgefallen:

Das Netzwerk hat seit seiner Gründung eine Satzung.
Aber:
Der Name „Satzung“ erscheint uns irreführend.

Denn:
Normalerweise haben Vereine eine Satzung.
Die Netzwerkfrauen sind aber kein Verein.
Sondern ein offener Zusammenschluss.
Außerdem wurde die sogenannte „Satzung“ der Netzwerkfrauen-Bayern niemals, wie für Satzungen eigentlich üblich, notariell beglaubigt.
Das finden wir – also die Büromitarbeiterinnen und der Sprecherinnenrat – auch gut so.
Denn:
Eine notarielle Beglaubigung kostet Geld.
Und dadurch werden Satzungen oft nur sehr selten verändert.

Unsere Regeln der Zusammenarbeit sollen aber „lebendig“ sein.
Sie sollen jederzeit geändert werden können.
Dann, wenn es nötig erscheint.

Wer soll die Regeln ändern dürfen?
Natürlich die Netzwerkfrauen selbst.
Alle Frauen und Mädchen mit stimmrecht im Netzwerk.
Auf demokratischem Weg.

Natürlich braucht unser Regelwerk einen Namen.
Nach einiger Recherche halten wir im Büro den Namen „Geschäftsordnung“ für passend.
Laut Wikipedia ist eine Geschäftsordnung „die Gesamtheit aller Richtlinien und Regeln, die sich insbesondere ein Kollegialorgan zum Zwecke eines systematischen Arbeitsablaufs gibt“.
Genaueres kann man hier auf Wikipedia nachlesen.

Aber auch inhaltlich hielten wir einiges für zu ungenau oder nicht mehr ganz zeitgemäß.
Daher hat sich das Netzwerkbüro, wie auch im Plenum und per Rundbrief angekündigt, erlaubt, in Kooperation mit dem Sprecherinnenrat den Gesamttext zu überarbeiten.
Das aktuelle Ergebnis dieser Überarbeitungen könnt ihr nun hier lesen.

Alle Änderungen haben wir gelb markiert, damit sie gleich ins Auge stechen.
Die alte Version, zum Vergleich, findet sich hier.

Nun sind, wie eingangs gesagt, ALLE Netzwerkfrauen und auch die Unterstützer*Innen des Netzwerks (dieser Begriff wird in der Geschäftsordnung erklärt) zur Mitarbeit aufgerufen:
Bitte überprüft, ob der vorgeschlagene Text in eurem Sinne ist.
Und ob er verständlich ist.
Oder ob ihr etwas streichen möchtet.
Oder ergänzen.
Oder umformulieren.

Am besten lässt sich dies wohl im Forum diskutieren.
Dafür gibt es hier nun einen Thread.
(Ihr müsst im Forum angemeldet sein, damit ihr mitdiskutieren könnt.)
Wer das Forum nicht nutzen kann oder möchte kann uns natürlich auf anderen Wegen kontaktieren.
Die Mitarbeiterinnen des Netzwerkbüros werden all eure Anregungen zusammentragen und versuchen, einen Konsens zu finden und diesen einzupflegen.
Diese Endfassung werden wir dann hier online stellen.
Und wer nicht online darauf zugreifen kann, der kann sich bei uns melden.
Dann können wir sie auch per Brief zusenden.

Beim Plenum stimmen wir dann gemeinsam ab.
Alle Netzwerkfrauen mit stimmrecht, die beim Plenum nicht dabei sein können, haben die Gelegenheit, bis 15. Oktober per Brief mit abzustimmen.
Das Formular dafür werden wir, zusammen mit der Einladung zum Plenum, in den kommenden Tagen versenden.

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