Weiterbildung „Fempower digital-fit“
Am 14. August 2025 von 10:00 bis 11:00 Uhr und am 20. August 2025 von 17:00 bis 18:00 Uhr...
In dieser Woche fanden kaum Sitzungen oder Veranstaltungen statt. Daher geben wir anstelle des Wochenrückblicks die neuesten Informationen zum Thema COVID-19-Schutzimpfung weiter, die uns in diesen Tagen sehr zahlreich erreicht haben.
Seit mehreren Wochen kann gegen die Virus-Erkrankung Corona (Covid-19) geimpft werden. Doch der Impfstoff ist nach wie vor knapp. Die Frage „Wer wird zuerst geimpft?“ ist in aller Munde.
Die Diskussion um die Risikogruppe findet auch hier statt: viele Menschen mit Behinderung wurden bei der Einordnung in eine höhere Prioritätsgruppe zur Impfung schlichtweg vergessen. Insbesondere, wenn sie nicht in Einrichtungen, sondern in der eigenen Wohnung leben.
Bisher waren Risikopatienten die ambulant leben bei der Covid19 Impfung nicht in der Impfgruppe 1 und 2 vorgesehen, dies ist auch jetzt noch so.
Es gibt aber mittlerweile die Möglichkeit, mit einem entsprechenden Attest und der
Einzelfallentscheidung in der Priorisierung nach vorne zu rutschen.Was müssen Sie hierfür tun?
1. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit
und Pflege. https://www.stmgp.bayern.de/presse/bayerische-impfkommission-nimmtarbeit-auf-bayerns-gesundheitsminister-holetschek-buerger/
2. Ich empfehle Ihnen auch Ihre Anmeldung im Impfportal wie folgt zu ergänzen:
Screenshot der Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung; Abschnitt: „Liegt einer der folgenden Risikofaktoren vor?“
Es wurden verschiedene Erklärungsblätter in leichter Sprache verfasst.
Man kann sie hier als pdf herunterladen:
Hier gibt es eine Übersicht aller DGS-Videos auf der Seite der Deutschen Gehörlosenzeitung.
Bereits im Januar hatte sich der Landesverband Bayern für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. zusammen mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt München Oswald Utz und der Stiftung Pfennigparade in einem Schreiben an Ministerpräsident Dr. Markus Söder gewandt.
Die Forderung: Auch Menschen mit Körperbehinderung, die ambulant betreut werden, selbstständig oder in ihrer Familie wohnen, sowie ihre pflegenden Angehörigen und Assistent*innen sollen Priorität beim Impfen bekommen.
Noch weitreichenderen Schutz forderten die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes. Zudem gäbe es zu wenig Schutzkleidung und Masken, Impfzentren und Impfinformationen seien nicht barrierefrei.
Es gibt zu diesen Forderungen erste Erfolge: Eine neue bayerische Impfkommission soll nun – so der Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2021 – Einzelfälle auf eine Impfpriorisierung prüfen.
Am 14. August 2025 von 10:00 bis 11:00 Uhr und am 20. August 2025 von 17:00 bis 18:00 Uhr...
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