Gewalt gegen Mädchen* und Frauen* mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung
Gewalthilfegesetz – gut, aber noch große Lücken Der 25. November ist ein besonderer Tag für Frauen*. An diesem internationalen...
Der 25. November ist ein besonderer Tag für Frauen*. An diesem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen* wird auf die besonders hohe Gewalterfahrung von Frauen aufmerksam gemacht und dazu aufgefordert, geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegenzuwirken, Maßnahmen partizipativ zu entwickeln und deren Umsetzung nachhaltig zu fördern. Deshalb blicken wir zum Jahresende noch einmal besonders auf das Thema:

von links nach rechts: Dunja Robin, Karin Winklhofer, Ummahan Gräsle, Constanze Kobell. Constanze Kobell ist Übersetzerin für leichte Sprache und hat uns im Büro der Netzwerkfrauen-Bayern besucht.
Durch den Sparkurs der Regierung sehen wir jedoch mit großer Besorgnis in die Zukunft, da bereits heute schon notwendige Maßnahmen gekürzt oder gänzlich ersatzlos gestrichen wurden die für den Gewaltschutz und -prävention unerlässlich sind. „Denn Barrierefreiheit ist der Schlüssel für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen für einen gleichberechtigten Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen“. Quelle PM Weibernetz Nov. 2025
Das Gewalthilfegesetz ist Ende Februar 2025 in Kraft getreten, jedoch erst ab dem Jahr 2032 anwendbar. Dabei sind die jeweiligen Bundesländer für die Umsetzung verantwortlich. Erst dann können Frauen*, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, Angebote zum Schutz vor Gewalt kostenlos in Anspruch nehmen. Bis 2032 können die Bundesländer das System bereits durch sogenannte „freiwillige Leistungen“ weiter ausbauen. Doch gerade in finanziell schwierigen Zeiten bleibt für freiwillige Leistungen oft kein Budget.
Wichtig ist nun der nächste Schritt, der den Ist-Stand in Bayern analysiert, und dabei die besonderen Bedarfe und Rechte von Mädchen* und Frauen* mit Behinderungen mitdenkt und jeder Form von Ungleichbehandlung und Diskriminierung entgegenwirkt.
Fachberatungsstellen und Frauenhäuser beklagen schon seit Jahren den Mangel an Ressourcen, aufgrund stetig wachsender Zahlen von gewaltbetroffenen Frauen, wie das BKA jüngst in ihrem Pressebericht veröffentlichte. Selbst wenn der Zugang zu Beratungsstellen und Frauenhäuser barrierefrei wäre, könnte der behinderungsbedingte Mehraufwand nicht geleistet werden. Für gewaltbetroffene Frauen* mit Behinderungen sind standardisierte Abläufe nicht anwendbar, da ihr Alltag unverhältnismäßig fremdbestimmt ist. Darüber hinaus wird von Fachberatungsstellen auf flächendeckende Fort- und Weiterbildungsangebote im Umgang mit behinderten Frauen* und deren Lebensrealitäten.
Speziell für Mädchen* und Frauen* mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung in Bayern leistet die bayerische Staatsregierung mit der Förderung der Fachstelle für Gewaltprävention der Netzwerkfrauen Bayern einen wichtigen und notwendigen Beitrag Gewaltstrukturen in Einrichtungen der Behindertenhilfe abzubauen, barrierearme Beratungsangebote zu fördern und zu vernetzen. Mit der Fachstelle haben gewaltbetroffene Mädchen* und Frauen* mit Behinderungen ein Angebot, welches die besonderen Bedarfe berücksichtigt. Sie erleichtert den hilfesuchenden Frauen* die erste und oft schwierigste Hürde, weil oft die Angst vor Missverständnissen überwiegt.
In der Fachstelle für Gewaltprävention der Netzwerkfrauen liegt die Expertise und die fachliche Qualifikation. Ihre Förderung seit 2018 schließt eine weitere Lücke im Gewaltschutz von Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen.
Die langjährige enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium macht die Vorteile und Erfolge der Partizipation deutlich und schafft gegenseitiges Vertrauen für die den nächsten Schritt.
Denn es gibt noch viel zu tun. Das bayerische Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales hat angekündigt, für die Umsetzung des Gewalthilfegesetz in Bayern, eine Bedarfsanalyse zu starten. Die Fachstelle für Gewaltprävention wird auf die besondere Situation von Mädchen* und Frauen* aufmerksam machen und ihre Expertise einbringen.
Aus aktuellem Anlass blicken wir aber mit großer Sorge in die Zukunft, wenn besonders jene Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht eingehalten werden, die ausgerechnet eine besonders vulnerable Gruppe treffen: Studien belegen, dass gehörlose Frauen* einem besonders stark erhöhten Risiko von Gewalterfahrung ausgesetzt sind (vgl. beispielsweise die Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ und weitere). Wir gehen davon aus, dass ein Gehörlosengeld auch dazu genutzt werden könnte, dass diese Frauen sich besser geeignete Beratung und Hilfe suchen oder Gefahrensituationen schon vorab besser vermeiden können. Daher sehen wir eine zeitnahe Einhaltung des Koalitionsversprechens als wichtigen Schritt zum Gewaltschutz für diese Zielgruppe.
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